Leica Camera AG: OLG Frankfurt am Main setzt Barabfindung fest
Im Spruchverfahren zur Bestimmung der angemessenen Barabfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der Leica Camera AG hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die Barabfindung auf .35,26 Euro je Aktie festgesetzt. Insgesamt waren 95 Antragsteller an dem Verfahren beteiligt. Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 08.01.2020: Aufgrund Hauptversammlungsbeschluss vom 30. März 2012 wurden die Aktien der Minderheitsaktionäre … Leica Camera AG: OLG Frankfurt am Main setzt Barabfindung fest weiterlesen
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